Recht
Wer haftet in einer Wohngemeinschaft?
Oberspreewald-Lausitz/Senftenberg. Juristisch gesehen stellt eine Wohngemeinschaft in der Regel eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts dar. Welche Konsequenzen sich daraus ergeben, dazu beantworteten Experten und die Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Senftenberg (KWG) einige Fragen aus der Praxis. Wer ist für die Überweisung der Miete verantwortlich? Die Miete muss derjenige zahlen, der als Hauptmieter den Mietvertrag unterschrieben hat. Hat nur ein Bewohner unterzeichnet, sind die anderen Untermieter. Der Hauptmieter haftet für die Mietzahlung. Haben alle Bewohner den Mietvertrag unterschrieben, sind sie gemeinsam zur Mietzahlung verpflichtet. Vorsicht: Jeder Bewohner haftet dann gesamtschuldnerisch für die Miete, so ein Urteil des Amtsgerichts Paderborn. Falls in einer WG zum Beispiel zwei der insgesamt drei Mieter ihren Teil der Miete nicht zahlen, kann der Vermieter von einem einzigen Mieter die Zahlung der gesamten Miete verlangen. Dieser hat zunächst die Miete zu überweisen und muss dann versuchen, die entsprechenden Teilbeträge von seinen Mitbewohnern zurück zu erhalten.
Recht
Vorsicht: Neue Betrugsmasche
Statt Enkeltrick jetzt Gewinnspieltrick
Elbe-Elster/Oberspreewald-Lausitz/Senftenberg/Spree-Neiße. Die Sparkasse Niederlausitz hat durch Kunden Kenntnis von einer neuen Betrugsmasche erhalten. Für diesen Betrug werden, wie beim Enkeltrick, bevorzugt ältere Menschen angerufen. Ihnen wird weiß gemacht, dass sie bei einem Gewinnspiel eine große Summe Geld gewonnen haben. Dieses Geld sei aber noch im Ausland geparkt. Damit man es ihnen überweisen könne, sei im Vorfeld eine Bearbeitungsgebühr zu zahlen.
Recht
Weniger Einbrüche, aber höhere Kosten
Finanzieller Ausgleich über die Hausratsversicherung
Die Kosten, die durch Einbrüche und Diebstähle verursacht werden, sind auf ein Rekordniveau gestiegen – so Christian Lübke vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Im Jahre 2009 wurden von den Versicherern 460 Millionen Euro an Geschädigte ausgezahlt. Das ist ein Plus von zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr. Dabei wäre beobachtet worden, dass der Schaden pro Einbruch gestiegen sei: „Während 2008 Einbrecher einen Schaden von durchschnittlich 1103 Euro anrichteten, stieg dieser Betrag 2009 um elf Prozent auf jetzt 1224 Euro. Die erhöhten Kosten sind auf die immer wertvoller ausgestatteten Wohnungen mit Laptops, Smartphones, Flachbild-Fernsehern oder Blu-ray-Spielern
zurückzuführen“, erklärt Lübke.




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