(LausitzECHO, Der Urlauber, BauKompass, SpreewaldECHO)
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Ausbildungsbeginn
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Nach den Sommerferien starten viele junge Leute ins Berufsleben. Wer demnächst eine Ausbildungsstelle antritt, muss sich rechtzeitig um den richtigen Versicherungsschutz kümmern. Darauf weist jetzt der Bund der Versicherten (BdV) hin.
Sobald das Berufsleben beginnt, ist die eigene Krankenversicherung eine Pflicht. Weil man als Arbeitnehmer erst mit einem überdurchschnittlichen Gehalt in die private Krankenversicherung wechseln kann, werden Berufsanfänger in der Regel Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Der Chef übernimmt dabei fast die Hälfte des Beitrags. Vor allem rät der BdV Berufseinsteigern zu einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Grund: Junge Leute haben noch kaum Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt, ihre Ansprüche auf staatliche Erwerbsunfähigkeitsrente sind daher im Ernstfall kaum der Rede wert. Wenn in dieser Situation wegen Unfall oder Krankheit schon frühzeitig das Berufsleben beendet oder für lange Zeit unterbrochen wird, steht der junge Mensch finanziell meist vor dem Nichts.
Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung kann er sich aber gegen dieses Risiko schützen. Der volle Versicherungsschutz gilt gleich ab der ersten Beitragszahlung, d.h. der junge Versicherte erhält die vereinbarte volle private Berufsunfähigkeitsrente. Wird der Abschluss der Berufsunfähigkeitspolice zu lange hinausgeschoben, können zwischenzeitlich eingetretene Erkrankungen später den Abschluss erschweren. Außerdem sind die Beiträge deutlich günstiger, wenn schon in jungen Jahren für den privaten Berufsunfähigkeitsschutz gesorgt wird.
Text: Finanzbüro Klauck & Stephan







