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Bequem und selbstbestimmt wohnen bis ins hohe Alter

Montag, 19.09.2011

Oberspreewald-Lausitz/Senftenberg. Eine halbe Million Wohnungen sind in Deutschland altersgerecht. Das Bundesbauministerium hat errechnet, dass bis 2020 ca. drei Millionen Wohnungen gebraucht werden, in denen Senioren bis ins hohe Alter bleiben können. Um möglichst vielen Menschen lange ein selbstständiges und selbst bestimmtes Wohnen zu ermöglichen, ist die Anpassung des Wohnungsbestands an die Erfordernisse einer alternden Gesellschaft notwendig. Deshalb hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit der KfW-Bankengruppe das Förderprogramm Altersgerecht Umbauen aufgelegt. Dieses umfasst zinsgünstige Kredite oder Zuschüsse. Wofür und wie man an das Geld kommt, dazu beantworteten Experten und die Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Senftenberg (KWG) einige Fragen aus der Praxis.

Ein Bad soll für einen Rollstuhlfahrer umgebaut werden. Worauf kommt es dabei an und wie teuer wird das? Soll der Sanitärbereich behindertengerecht umgebaut werden, kommt man schnell auf 15.000 bis 20.000 Euro. Es müssen meist alle Sanitärgegenstände ausgetauscht, sämtliche Anschlüsse neu gelegt sowie spezielle Armarturen, Haltegriffe und ein Notrufsystem installiert werden. Oft sind die Türen so zu verändern, dass sie von außen zu öffnen sind. Gegebenenfalls müssen die Wände versetzt werden, damit die Bewegungsflächen vorm unterfahrbaren Waschbecken, an der Toilette und vor der Dusche ausreichend sind. Natürlich hängt vieles davon ab, was sich der Bauherr an zusätzlichem Luxus leistet. Finanzielle Zuschüsse können unter bestimmten Voraussetzungen über Leistungsträger wie z. B. zuständige Pflegekassen, Unfallversicherungsträger, Berufsgenossenschaften der Versicherten gewährt werden. Die Investitionsbank des Landes Brandenburg fördert mit Zuschüssen die behindertengerechte Anpassung von Wohnraum für schwerstmobilitätsbehinderte Menschen. Mehr Infos zum ILB-Programm gibt es unter www.ilb.de.

Der Vermieter ist mit dem Badumbau einverstanden, wenn wir die Kosten selbst tragen. Welche Zuschüsse können wir beantragen? Sie können aus dem KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen" einen Zuschuss in Höhe von fünf Prozent der Investitionskosten erhalten, sofern Sie die Umbaumaßnahmen aus eigenen Mitteln finanzieren. Maximal sind das jedoch 2.500 Euro. Allerdings sind beim Umbau bautechnische Mindestanforderungen zu beachten. Das heißt, die Türen sollten mindestens 80 cm, besser 90 cm breit sein und nach außen zu öffnen gehen. Die Bewegungsfläche muss vor dem Waschbecken, der Dusche und dem WC 90 cm x 120 cm und der Abstand dazwischen 25 cm betragen. Die bodengleiche Dusche darf bis zu zwei cm abgesenkt sein.

Den Zuschuss, den Sie nur bekommen, wenn Sie mindestens 6.000 Euro investieren, beantragen Sie direkt bei der KfW. Die Bewilligung muss vor dem Umbau vorliegen. Die Förderung kann unabhängig vom Alter und dem Gesundheitszustand beantragt werden. Gefördert wird alles, was Barrierefreiheit bringt, aber nicht für Datschen, Wochenend- und Ferienhäuser. Mehr Infos zum KfW-Programm gibt es unter www.kfw.de.

Gibt es über die Pflegekasse finanzielle Zuschüsse, wenn bei Pflegestufe 1 einige Barrieren im häuslichen Umfeld beseitigt werden müssen?

Nach dem Pflegeversicherungsgesetz können Pflegebedürftige einen finanziellen Zuschuss zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes erhalten, wenn die häusliche Pflege dadurch ermöglicht, erheblich erleichtert und damit eine Überforderung der Leistungskraft des Pflegebedürftigen und der Pflegekraft verhindert wird oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt – also die Abhängigkeit von der Pflegekraft verringert wird. Der Zuschuss ist begrenzt auf 2.557 Euro. Dabei sind alle Maßnahmen, die zur Wohnumfeldverbesserung erforderlich sind, als eine Verbesserungsmaßnahme zu werten. Ein weiterer Zuschuss kann nur dann gewährt werden, wenn eine entscheidende Veränderung in der Pflegesituation eingetreten ist und neue Maßnahmen erforderlich sind.

Mögliche Maßnahmen sind z.B.:
Türverbreiterungen, Entfernung von Türschwellen
Lichtschalter, Steckdosen und Heizungsventile in Griffhöhe für einen pflegebedürftigen Rollstuhlfahrer
festinstallierte Rampen, Treppenlifter, Handläufe,
Austausch der Badewanne durch eine Dusche; Anpassung der Höhe von Einrichtungen
die Finanzierung eines Notrufsystems
Umzug in eine den Anforderungen des Pflegebedürftigen entsprechende Wohnung

Zuschüsse zu Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung sind vor Beginn der Maßnahme mit ein bis zwei Kostenangeboten bei der Pflegekasse zu beantragen. Als Mieter sollten Sie sich vorab die Zustimmung des Vermieters/ Eigentümers einholen.

Für weitergehende Fragen finden Sie auch im Pflegestützpunkt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz kompetente Ansprechpartner.

Pflegestützpunkt des Landkreises Ernst-Thälmann-Str. 129, 01968 Senftenberg

Angelika Görner, Sozialberater, Tel.: 03573-363345
Petra Pfennig, Pflegeberater, Tel.: 03573-809600
Grit Smerda, Pflegeberater, Tel.: 03573-809600

KWG

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